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Vorteile des Fahrzeug-Leasing

Welche Vorteile bietet das Fahrzeug-Leasing?

  • Die Leasing-Raten sind exakt kalkulierbar
  • Die Zinsfestschreibung erstreckt sich über die gesamte Laufzeit des Vertrages
  • Leasing-Raten sind immer voll absetzbar als Betriebsausgaben
  • Ohne km-Begrenzung möglich
  • Leasing schont Ihre Liquidität
  • Keine Ausweitung der bestehenden Kreditlinien bei Ihrer Hausbank
  • Sie profitieren von einem gleichbleibendem Rating
  • Verfügbar für Unternehmer, Privatkunden, Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte u.s.w.
  • Objekttausch ist jederzeit möglich

Welche Vorteile bietet das Oldtimer-Leasing?

  • Leasingraten sind voll als Betriebskosten absetzbar, das heißt in der G.u.V tauchen diese als Kosten auf, verhalten sich aber bilanzneutral (z.B im Hinblick auf die EK-Quote). Die Firma hat somit ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen und wirkt der Steuerprogression entgegen.
  • 1 % Regelung (private Nutzung): Da ein Oldtimer oftmals einen weitaus (damals) niedrigeren Neupreis in Relation zum heutigen Marktwert besitzt, ist auch bei der 1 % Regelung lediglich der ehemalige Bruttolistenpreis anzusetzen.
  • Durch Leasing entsteht keine Veränderung der Bilanzrelationen, das heißt die EK-Quote bleibt gleich. Das ist heutzutage im Hinblick auf die Ratingstufen bei den Banken wichtig.
  • Bei einem lt. §25 a UstG differenzbesteuerten Fahrzeug (d.h. ohne ausweisbare MwSt., z.B. durch früheren Privatbesitz) kann nach Ablauf der Leasingzeit das Fahrzeug von der Leasinggesellschaft ebenfalls wieder ohne MwSt. verkauft werden. Das ist im Hinblick auf eine private Übernahme nach Beendigung der Grundmietzeit besonders interessant.
  • Durch Leasing muß die MwSt. vom Leasingnehmer nicht vorfinanziert werden.

Mietkauf

  • Der Mietkauf entspricht unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eher dem Ratenkauf und bedeutet eine Spezialform der Fremdfinanzierung.
  • Der Mietkäufer ist von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objektes, der Mietkaufgeber hingegen besitzt bis zur letzten Bezahlung der Rate den Eigentumsvorbehalt.
  • Mit Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum an den Käufer über. Das Mietobjekt selbst wird beim Mietkäufer aktiviert und auch abgeschrieben – dadurch ist die Nutzung von Sonderabschreibungen und Bildung einer Rücklage für einen Investitionsabzugsbetrag für den Mietkäufer möglich.
  • Neben der Abschreibung kann beim Mietkauf auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Leasing kann die Laufzeit beim Mietkauf bis zu 100% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen, längere Laufzeiten gegenüber dem Leasing sind möglich – die vertragliche Dauer ist also frei wählbar.
  • Beim Mietkauf ist die gesetzliche Mwst. zum Vertragsbeginn zu bezahlen. Berechnungsgrundlage hierbei ist die gesamte Mietkaufforderung.
  • Eine Sonderstellung des Mietkaufs bildet die sog. „Sale- and-Mietkauf-back“-Variante. Diese ist vor allem für Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, interessant, da hierbei die Mehrwertsteuer mit finanziert werden kann.
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